Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zieht wg. Streit um Videoüberwachung vor Gericht

CCTV-NeinDanke/ Februar 9, 2019/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Auch wenn Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern keine grundsätzlichen Einwände gegen die polizeiliche Videoüberwachung in der Landeshauptstadt Schwerin hat: Die Auseinandersetzung darum ist bemerkenswert und wird Auskunft darüber erteilen, wie die (tw. neuen) Rechte der Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 58 DSGVO von der Verwaltungsgerichtsbarkeit bewertet und ausgestaltet werden. Nachstehend veröffentlichen wir Auszüge aus der Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten

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Verbot der Videoüberwachung auf dem Marienplatz in Schwerin

CCTV-NeinDanke/ Februar 2, 2019/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Heinz Müller, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern hat am 01.02.2019 nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe f der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Verbot der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz verhängt. Die Aufnahmen der acht Kameras werden unverschlüsselt per Funk in das Schweriner Polizeizentrum übertragen. „Eine angemessene Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger ist dabei nicht gewährleistet,“ sagt

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Der Streit um die polizeiliche Videoüberwachung in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) eskaliert

CCTV-NeinDanke/ Januar 23, 2019/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 1Kommentare

In einer Pressemitteilung vom 10.01.2019 erklärte Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu der auf dem Schweriner Marienplatz stattfindenden Videoüberwachung: “‘Die Videoüberwachung auf dem Marienplatz ist rechtswidrig, weil eine angemessene Sicherheit der dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet ist.’ Rechtswidrig sei insbesondere das ‘Wie’ der Videoüberwachung. Die Aufnahmen der acht auf dem Marienplatz installierten

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Landesdatenschutzbeauftragter lehnt polizeiliche Videoüberwachung in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) wg. Rechtswidrigkeit ab

CCTV-NeinDanke/ Januar 12, 2019/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

In einer Pressemitteilung vom 10.01.2019 erklärt Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu der auf dem Schweriner Marienplatz stattfindenden Videoüberwachung: „‚Die Videoüberwachung auf dem Marienplatz ist rechtswidrig, weil eine angemessene Sicherheit der dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet ist.‘ Rechtswidrig sei insbesondere das ‚Wie‘ der Videoüberwachung. Die Aufnahmen der acht auf dem Marienplatz installierten

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