Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zieht wg. Streit um Videoüberwachung vor Gericht
Auch wenn Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern keine grundsätzlichen Einwände gegen die polizeiliche Videoüberwachung in der Landeshauptstadt Schwerin hat: Die Auseinandersetzung darum ist bemerkenswert und wird Auskunft darüber erteilen, wie die (tw. neuen) Rechte der Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 58 DSGVO von der Verwaltungsgerichtsbarkeit bewertet und ausgestaltet werden. Nachstehend veröffentlichen wir Auszüge aus der Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten