Oberlandesgericht Düsseldorf: Anspruch eines Versicherten auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 € wegen des unverschlüsselten Fehlversands medizinischer Unterlagen

Gesunde_daten/ Januar 31, 2022/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Einer gesetzlich krankenversicherte Klägerin wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein Schmerzensgeld i. H. v. 2.000 € zuerkannt, da ihre Krankenkasse die von ihr erbetenen Unterlagen – ohne die E-Mail oder den Dateianhang zu verschlüsseln oder zu pseudonymisieren – versehentlich an die E-Mail-Adresse eines unbeteiligten Dritten gesandt hatte. Das Urteil vom 28.10.2021 (Aktenzeichen: 16 U 275/20) ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Schmerzensgeld i. H. v. 10.000 € aufgrund unzulässiger Weitergabe von Gesundheitsdaten

Gesunde_daten/ Juni 23, 2021/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die unzulässige Weitergabe von Gesundheitsdaten rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Das entschied das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 23.12.2020 (Az. (122) 3 O 363/20. Das Urteil ist bislang nicht frei im Internet veröffentlicht. Klageanlass und Entscheidungsgründe des Gerichts werden in einem Bericht auf Datenschutzticker.de dargestellt. 3 O 363/20, Datenschutz, DSGVO, Gesundheitsdaten ,Patientenrechte, Schmerzensgeld, Urteil