Erfolg im Kampf gegen ausufernde Videoüberwachung: Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass Kameras im Passauer Klostergarten rechtswidrig sind
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 22.05.2024 eine Beschwerde der Stadt Passau gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abgewiesen und festgestellt, dass die großflächige Videoüberwachung im Passauer Klostergarten das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt. Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Gefährdungslage im Passauer Klostergarten, die eine großflächige Videoüberwachung und die damit verbundenen Einschränkungen von Grundrechten gerechtfertigt hätte, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht.