Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln: Polizei muss Videoüberwachungskameras während einer Demonstration / Kundgebung sichtbar abdecken

CCTV-NeinDanke/ März 14, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Der Anwalt der Kölner Bürgerrechtsgruppe Kameras-stoppen teilte am 13.03.2020 mit: „Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag, den 12.3.2020 entschieden: Die Polizei Köln muss für eine Versammlung am Samstag, 14.3.2020 auf dem Wiener Platz die dort befindlichen Kameras der Videoüberwachung verhüllen. Damit soll sicher gestellt werden, dass von den Kameras keine einschüchternde Wirkung ausgehen kann. Diese hätten sie, wenn sie auf

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