Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ auf der B 6 bei Hannover bleibt vorläufig weiter verboten
Das Verwaltungsgericht Hannover hatte am 13.03.2019 dem Antrag eines betroffenen Rechtsanwalts aus Laatzen (Region Hannover) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgeben, mit denen der Antragsteller und Kläger begehrte, dass das Land Niedersachsen es unterlässt, Geschwindigkeitskontrollen hinsichtlich der von ihm geführten Fahrzeuge mittels der Anlage „Section Control“ auf der B6 in Laatzen zwischen den Anschlussstellen Gleidingen und Laatzen durchzuführen. Dagegen legte