Kaum zu glauben: Gravierende Sicherheitsmängel bei Datenübermittlung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
In Abschnitt 5.3 („(Un-)Sichere Wege für Patientenakten“) ihres Berichts für das Jahr 2020 informiert die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk über gravierende Mängel bei der Datenübertragung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Aber lesen Sie selbst: „Wir wurden durch ein Krankenhaus auf ein Verfahren hingewiesen, mit dem ein Dienstleister für die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) in einem Massenverfahren Patient*innendaten