Landesdatenschutzbeauftragte: Automatische Kennzeichenfahndung auf Autobahnen in Brandenburg ist unzulässig

CCTV-NeinDanke/ Januar 12, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Im Ergebnis ihrer Prüfung der automatischen Kennzeichenerfassung (KESY) durch die Polizei des Landes Brandenburg hält Dagmar Hartge, Landesbeauftragte für den Datnschutz, deren Einsatz im Aufzeichnungsmodus für unzulässig. Sie hat die datenschutzrechtlichen Verstöße gegenüber dem Polizeipräsidium Brandenburg beanstandet. Insbesondere stellte sie fest, dass die von der Polizei herangezogene Regelung des § 100h Strafprozessordnung (StPO) für den Einsatz der automatisierten Kennzeichenerfassung keine

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