Hessens Innenminister Beuth (CDU), die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit und die Videoüberwachung durch die Polizei
Innenminister werden häufig auch „Verfassungsminister“ genannt. Nicht weil Sie Dienstherr des Geheimdienstes mit dem irreführenden Namen Verfassungs“schutz“ sind. Sondern weil zu ihren Verpflichtungen auch der Schutz der Verfassung und der Grundrechte zählt. Zwei der Grundrechte sind das Recht, „… sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz) und das damit verbundene Grundrecht