Amtsgericht Reutlingen: Haftbefehl abgelehnt, weil Polizei lediglich KI-gestützte Gesichtserkennungs-Software für Ermittlungsverfahren nutzte

CCTV-NeinDanke/ Juni 15, 2026/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Amtsgericht Reutlingen hat es mit Urteil vom 11.02.2026 (Aktenzeichen: 5 Gs 19/26) abgelehnt, gegen einen tatverdächtigen Mann Haftbefehl zu erlassen. In einem „Orientierungssatz“ stellt das Gericht fest: „Ein polizeilicher Treffer eines Gesichtserkennungssystems begründet für sich genommen keinen dringenden Tatverdacht, sondern regelmäßig nur einen überprüfungsbedürftigen Ermittlungsansatz. Maßgeblich ist nicht eine isolierte Betrachtung der Software, sondern die Gesamtwürdigung aller vorhandenen Beweismittel;

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