Aufnahmen einer stationären Videoüberwachungskamera nicht als Beweismittel verwertbar
Das hat das Amtsgericht Geilenkirchen hat mit Entscheidung vom 05.01.2023 (Aktenzeichen: 10 C 114/21) festgestellt. Videoaufnahmen, die mittels einer von Privatpersonen betrieben stationären Überwachungskamera an einem Haus aufgezeichnet wurden, können in einem Verkehrsunfallprozess nicht verwertet werden. Die permanente Aufzeichnung des gesamten Außenbereichs durch die Kamera am Haus verstoße insbesondere unter dem Aspekt der fehlenden Erforderlichkeit gegen den Datenschutz. Aufgrund dieses