Landgericht Frankenthal (Pfalz): Videoüberwachungskamera an der Hauswand kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen

CCTV-NeinDanke/ Dezember 21, 2020/ alle Beiträge/ 0Kommentare

 Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt ist. Dies hat das Landgericht Frankenthal in einem Nachbarstreit entschieden. Dabei genügt nach Auffassung des Gerichts bereits die Möglichkeit, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfasst. Denn allein dadurch, dass das Gerät vorhanden ist, könne ein „Überwachungsdruck“ und damit eine Beeinträchtigung der Nachbarn entstehen.

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