Die Volkszählung 2022: Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt geht in die mündliche Verhandlung
am Donnerstag, den 29. Juni 2023 verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt ab 10:00h mündlich eine Klage wegen der folgenden Punkte: Die Verletzung der Informationspflichten aus dem Art 14 DS GVO im Zusammenhang der Vorabübermittlung von personenbezogenen Daten über alle Bürgerinnen und Bürger (hessische und bundesweit) von den Meldeämtern hin zu den statistischen Erhebungsstellen in den Jahren 2019 und danach im Vorfeld