Familienkassen missachten Datenschutzbestimmungen bei Prüfung des Kindergeldanspruch von EU-Bürger*innen
EU-Bürger*innen haben Anspruch auf Familienleistungen (Kindergeld) für ihre in einem anderen EU-Staat wohnenden Kinder, und das auch dann, wenn sie arbeitslos geworden sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 07.02.2019 (Aktenzeichen: C-322/17) entschieden. Beratungsstellen für Erwerbslose oder für Migrant*innen nehmen seit einigen Monaten eine erheblich verschärfte Praxis der Familienkassen bei der Prüfung dieser Kindergeldansprüche von EU-Bürger*innen wahr. Die