Familienkassen missachten Datenschutzbestimmungen bei Prüfung des Kindergeldanspruch von EU-Bürger*innen

Sozial-Datenschutz/ Februar 15, 2021/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

EU-Bürger*innen haben An­spruch auf Fa­mi­li­en­leis­tun­gen (Kin­der­geld) für ihre in einem an­de­ren EU-Staat woh­nen­den Kin­der, und das auch dann, wenn sie ar­beits­los ge­wor­den sind. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof mit Ur­teil vom 07.02.2019 (Aktenzeichen: C-322/17) ent­schie­den. Beratungsstellen für Erwerbslose oder für Migrant*innen nehmen seit einigen Monaten eine erheblich verschärfte Praxis der Familienkassen bei der Prüfung dieser Kindergeldansprüche von EU-Bürger*innen wahr. Die

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