Die BKK Herkules informiert über die elektronische Patientenakte: „Einsicht bekommen bei Bedarf … wir als Krankenkasse“
Quelle: BKK Herkules (Screenshot vom 12.12.2020) Gingen hier bei den Verantwortlichen der BKK Herkules die Allmachts-Phantasien durch? Oder sind die Damen und Herren der BKK Herkules über die Rechtslage nicht hinreichend informiert? Denn ganz so, wie es hier vermittelt wird, ist es dann doch nicht. Zwar dürfen nach § 352 SGB V mit Einwilligung der Versicherten, die über eine elektronische