Bislang kein Schutz der elektronischen Patientenakte (ePA) vor Beschlagnahme durch Strafverfolgungsbehörden – Bundesjustizministerium erarbeitet eine Gesetzesänderung

Gesunde_daten/ Februar 13, 2026/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik, Gesundheitsdatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) sind bislang nicht vor Beschlagnahme durch Polizei und Justiz geschützt. Diese Bewertung traf der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Er erklärte auf Nachfrage im Januar 2023, dass eine elektronische Patientenakte (ePA) incl. der darin dokumentierten Gesundheits- und Behandlungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden unterliegt, wenn diese es im Einzelfall darauf anlegen. Verbände von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen,

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