Landesarbeitsgericht Nürnberg: Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann nur Ultima Ratio zur Aufklärung von Diebstählen sein

CCTV-NeinDanke/ März 23, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie darf daher nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Das ist einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg vom 08.12.2020 (Aktenzeichen: 7 Sa 226/20)  zu entnehmen. Was war Gegenstand des Rechtsstreits? Ein Beschäftigte in einem Lebens- und Genussmittel-Lager wurde vom Unternehmen beschuldigt, in einem Bereich, in dem er

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Videoüberwachung von Beschäftigten – Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg kritisiert Urteil des Bundesarbeitsgerichts

CCTV-NeinDanke/ September 25, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28.03.2019 (Aktenzeichen: 8 AZR 421/17) entschieden, dass Datenerhebungen, die weniger schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, auch ohne Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts zulässig sein können. Dies gelte insbesondere für offene Überwachungsmaßnahmen (auch mittels Videoüberwachungsanlagen), die keinen Arbeitnehmer pauschal unter Verdacht stellen und der Verhinderung von Pflichtverletzungen dienen sollen. Das BAG erklärte

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