Informationsfreiheit im Arbeitsrecht: Auskunftsanspruch nach Entgelttransparenzgesetz steht auch freien Mitarbeiter*innen zu

Transparenz/ Juli 22, 2020/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0 comments

Frauen und Männer haben Anspruch auf Gleichbehandlung beim Lohn. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ermöglicht den Beschäftigten zu prüfen, ob sie wegen ihres Geschlechts beim Arbeitsentgelt benachteiligt werden. Dass ein Unternehmen die Auskünfte nach dem Entgelttransparenzgesetz auch freien Mitarbeiter*innen erteilen muss, bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 25.06.2020 (Aktenzeichen: 8 AZR 145/19).  Das Urteil wurde mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte

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