Verwaltungsgericht Schleswig: Dashcam-Videos auf YouTube müssen verpixelt werden
Dashcam-Videos, die auf YouTube veröffentlicht werden, müssen entsprechend verpixelt werden, wenn personenbezogene Daten (z.B. Menschen oder KfZ-Schilder) zu sehen sind. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 07.08.2024 (Aktenzeichen: 8 A 159/20) entschieden. Der Kläger erstellte Filme von Autofahrtenmittels einer auf das Autodach montierten Kamera und veröffentlichte diese auf youtube.com. Auf eine (anonyme) Beschwerde hin hörte die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde