Bundesverwaltungsgericht setzt privaten Krankenversicherungen klare Grenzen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Gesunde_daten/ März 12, 2026/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Private Krankenversicherungen dürfen Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 06.03.2026 (Aktenzeichen: 6 C 7.24). Der Anlass: Eine Krankenversicherung hatte die zur Kostenübernahme eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten dahingehend analysiert, ihnen passende Vorsorgeprogramme (z. B. zur Vorbeugung von

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