Datenschutz verkehrt ?!? Auskunftsanspruch des Unternehmens über Bewerbungen von gekündigten Beschäftigten
Beschäftigte, denen gekündigt wurde, werden sich – trotz eingereichter Kündigungsschutzklage – im Regelfall vorsorglich um einen neuen Arbeitsvertrag bemühen, um ihr Einkommen und damit ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.05.2020 (Aktenzeichen: 5 AZR 387/19) müssen sich gekündigte Beschäftigte nicht nur um einen neuen Arbeitsvertrag bemühen, auch wenn sie gegen die Kündigung Klage erheben.