Amtsgericht München: Videoüberwachung einer Wohnungseigentumsanlage ist unzulässig

CCTV-NeinDanke/ Mai 17, 2019/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, kann im konkreten Einzelfall unzumutbar sein. Dies ist Kern eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts München vom 28.02.2019 (Aktenzeichen 484 C 18186/18 WEG) Kläger und Beklagter sind Eigentümer je einer Wohnung einer Wohnungseigentumsanlage in München. Der Beklagte hatte am Balkon der ihm zugehörigen Wohnung in zehn Metern Höhe eine Überwachungskamera installiert,

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