Amtsgericht München: Videoüberwachung einer Wohnungseigentumsanlage ist unzulässig
Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, kann im konkreten Einzelfall unzumutbar sein. Dies ist Kern eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts München vom 28.02.2019 (Aktenzeichen 484 C 18186/18 WEG) Kläger und Beklagter sind Eigentümer je einer Wohnung einer Wohnungseigentumsanlage in München. Der Beklagte hatte am Balkon der ihm zugehörigen Wohnung in zehn Metern Höhe eine Überwachungskamera installiert,