Amtsgericht Bad Iburg: Überwachungskameras schon dann unzulässig, wenn Nachbarn eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen
Das Amtsgericht in Bad Iburg (Niedersachsen, Landkreis Osnabrück) hat mit Urteil vom 12.11.2021 (Aktenzeichen: 4 C 366/21) entschieden, dass Nachbarn auch dann schon einen Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras haben können, wenn sie eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen. Was war passiert? Die Parteien sind Nachbarn und bewohnen jeweils eine Hälfte eines ländlich gelegenen Doppelhauses. Im Sommer 2020 brachte der