Schmerzensgeld i. H. v. 10.000 € aufgrund unzulässiger Weitergabe von Gesundheitsdaten
Die unzulässige Weitergabe von Gesundheitsdaten rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Das entschied das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 23.12.2020 (Az. (122) 3 O 363/20. Das Urteil ist bislang nicht frei im Internet veröffentlicht. Klageanlass und Entscheidungsgründe des Gerichts werden in einem Bericht auf Datenschutzticker.de dargestellt. 3 O 363/20, Datenschutz, DSGVO, Gesundheitsdaten ,Patientenrechte, Schmerzensgeld, Urteil