Amtsgericht Köln: Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses untersagt

CCTV-NeinDanke/ November 17, 2021/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Am 22.09.2021 hat das Amtsgericht Köln in einem Urteil (Aktenzeichen: 210 C 24/21) eine Vermieterin in Köln dazu verurteilt, die im Eingangsbereich (Treppenhaus EG) des Wohnhauses befindliche Videokamera zu entfernen und gespeicherte Aufzeichnungen dieser Videokamera zu löschen und die Löschung nachzuweisen. Worüber hatte das Gericht zu entscheiden? Eine Mieterin verlangte von der Vermieterin erfolglos, eine im Treppenhauseingangsbereich befindliche Überwachungskamera nicht

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