Verwaltungsgericht Hamburg stellt fest: Das Hamburger Krebsregister verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Mit Urteil vom 28.07.2022 (Aktenzeichen: 21 K 1802/21) hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt, dass das Hamburger Krebsregister gegen zwingende datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Die Krebsregisterbehörde wurde deshalb verurteilt die Daten der Klägerin zu löschen. Im Hamburger Krebsregistergesetz werden Ärzt*innen verpflichtet, dem Krebsregister Daten von Krebspatient*innen zu übermitteln (§ 2 Abs. 1 HmbKrebsRG); darunter im Klartext Namen, Anschrift, Geburtsdatum; ggf. die Krankenversichertennummer, zudem weitere