Verwaltungsgericht Köln: Videoüberwachung der Polizei am Breslauer Platz in Köln muss vorerst eingestellt werden
Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Breslauer Platzes bis zur Entscheidung über die Klage eines Bürgers einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 19.01.2021 entschieden (Aktenzeichen: 20 L 2340/19) und damit einem Eilantrag stattgegeben. Anlässlich der Vorkommnisse in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 überwacht die Polizei mit fest installierten Videokameras seit 2017 Bereiche vor dem Hauptbahnhof und dem Dom