Verwaltungsgericht Köln: Videoüberwachung der Polizei am Breslauer Platz in Köln muss vorerst eingestellt werden

CCTV-NeinDanke/ Januar 19, 2021/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 1 comments

Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Breslauer Platzes bis zur Entscheidung über die Klage eines Bürgers einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 19.01.2021 entschieden (Aktenzeichen: 20 L 2340/19) und damit einem Eilantrag stattgegeben. Anlässlich der Vorkommnisse in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 überwacht die Polizei mit fest installierten Videokameras seit 2017 Bereiche vor dem Hauptbahnhof und dem Dom

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