Wohnungseigentümer*innen können auf Unterlassung der Videoüberwachung ihrer Wohnungstür klagen
Dies hat das Landgericht Frankfurt/M. mit Beschluss vom 10.05.2023 (Aktenzeichen: 2-13 T 33/23) festgestellt. In dem verhandelten Fall hatte das Gericht darüber zu entscheiden, ob eine Wohnungseigentümerin auf Unterlassen des Aufstellens von Kameras, mit denen der vor ihrer Wohnung befindliche Flur aufgenommen wird, klagen könne. Das Amtsgericht Idstein verneinte dies. Das Landgericht Frankfurt/M. entschied dann aber zu Gunsten der Klägerin. Zwar dürfen nach der