Gerichtsvollzieher*innen dürfen bei Nachbar*innen keine Auskünfte einholen
Das stellte das Amtsgericht München mit Urteil vom 22.12.2024 (Aktenzeichen: 1509 M 7856/24) fest. Um Nachbarn von Schuldner*innen nach deren Aufenthaltsort befragen zu können, müssten Gerichtsvollzieher*innen gegenüber diesen preisgeben, dass sie in dieser Funktion gegenüber den Schuldner*innen die Vollstreckung betreiben. Diese Information enthalte personenbezogene Daten, deren Weitergabe an Dritte als Verarbeitung personenbezogener Daten einer datenschutzrechtlichen Prüfung standhalten müsste. Mangels gesetzlicher