Landgericht München: Keine Videoüberwachung in einem Wohnhaus ohne Zustimmung ausnahmslos aller Mietparteien
Das Landgericht München I hat mit einer Entscheidung vom 07.06.2022 (Aktenzeichen: 14 S 2185/22) ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt, wonach Videoüberwachung in einem Wohnhaus nur zulässig ist, wenn ausnahmslos alle Mietparteien dieser Überwachungsmaßnahme zustimmen. In einem Mehrfamilienhaus mit rund 70 Parteien war es immer wieder zu Verstößen gegen die Hausordnung gekommen. Unter anderem wurde Müll nicht korrekt entsorgt, fremde