Landgericht Koblenz: Auf das Nachbargrundstück ausgerichtete Kamera und Kameraattrappe muss entfernt werden

CCTV-NeinDanke/ September 20, 2019/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das LG Koblenz hat am 05.09.2019 in einem Nachbarschaftsstreit entschieden, dass ein Nachbar die auf das angrenzende Grundstück ausgerichtete Kamera sowie eine Kameraattrappe entfernen muss. Kläger und Beklagter bewohnen zwei nebeneinanderliegende Grundstücke, die Gärten grenzen aneinander. Der Beklagte hat in einem Haselnussstrauch, welcher sich auf seinem Grundstück unmittelbar an der Grundstücksgrenze befindet, eine Kameraattrappe angebracht, die auf das Grundstück des

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