Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf: Beschäftigter hat Anspruch auf Schadenersatz wg. Ausforschung durch eine vom Unternehmen beauftragte Detektei während der Zeit einer Arbeitsunfähigkeit
Mit Entscheidung vom 26.04.2023 (Aktenzeichen: 12 Sa 18/23) hat das LAG festgestellt, dass das Unternehmen „an den Kläger 1.500,00 Euro Entschädigung“ zu zahlen habe, weil die Ausforschung seines Verhaltens während seiner Arbeitsunfähigkeit unzulässig in dessen persönlichen Lebensbereich und sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen habe. Das Untenehmen ließ den Kläger in der Zeit vom 25.02. – 04.03.2022 durch die Detektei