Videoüberwachung im Hausflur: Auch Kamera-Attrappen sind rechtswidrig

CCTV-NeinDanke/ April 3, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Essen in einem Urteil vom 30.01.2019 (Aktenzeichen: 12 O 62/18). Es erlegte einer Vermieterin auf, eine im Hausflur installierte (täuschend echte) Kamera-Attrappe abzubauen. Der streitige Sachverhalt: Die Vermieterin bewohnt eine der Wohnungen eines Mehrfamilienhauses. Sie installiert eine täuschend echt aussehende Kamera-Attrappe, die mit einer rot blinkende LED-Leuchte versehen ist, mit der Aufnahmebereitschaft simuliert wird.

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Landgericht Essen: Anbringung einer Kameraattrappe in einem Mehrfamilienhaus ist eine Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit

CCTV-NeinDanke/ Februar 20, 2019/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 30.01.2019 (Aktenzeichen: 12 O 62/18) hat das Landgericht Essen entschieden, dass bereits das Anbringen einer Kameraattrappe in einem Mehrfamilienhaus ohne Zustimmung der Mitbewohner eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Auch eine Attrappe erzeuge einen erheblichen Überwachungsdruck, da sich die Betroffenen einer ständigen Videoüberwachung ausgesetzt fühlen. Der Text des Urteils und seiner Begründung ist hier im Wortlaut nachlesbar.