Videoüberwachung im Hausflur: Auch Kamera-Attrappen sind rechtswidrig
Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Essen in einem Urteil vom 30.01.2019 (Aktenzeichen: 12 O 62/18). Es erlegte einer Vermieterin auf, eine im Hausflur installierte (täuschend echte) Kamera-Attrappe abzubauen. Der streitige Sachverhalt: Die Vermieterin bewohnt eine der Wohnungen eines Mehrfamilienhauses. Sie installiert eine täuschend echt aussehende Kamera-Attrappe, die mit einer rot blinkende LED-Leuchte versehen ist, mit der Aufnahmebereitschaft simuliert wird.