Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Polizeiliche Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte in Hannover rechtswidrig

CCTV-NeinDanke/ Oktober 6, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0 comments

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg hat mit Urteil vom 06.10.2020 (Aktenzeichen: 11 LC 149/16) entschieden, dass die von der Polizeidirektion Hannover an fünf Standorten betriebene Videobeobachtung aktuell rechtswidrig ist sowie an zwei weiteren Standorten, an denen die Kameras im März 2020 demontiert wurden, rechtswidrig war. Der Kläger wendet sich gegen die von der Polizeidirektion in Hannover an verschiedenen öffentlich

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