Verwaltungsgericht Hannover prüft, ob die polizeiliche Videoüberwachung der Weihnachtsmärkte in Hannover rechtens und verhältnismäßig ist
Darüber informiert die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover in einem Beitrag auf ihrer Homepage. Darin wird zum Hintergrund der gerichtlichenAuseinandersetzung u. a. Wie folgt informiert: „Unserer Ansicht nach entsprichen die Kameras nicht den rechtlichen Anforderungen des für ‚temporäre Videoüberwachung‘ zuständigen § 32 (2) Satz 1 Nr. 2 (Polizeigesetz Niedersachsen – NPOG). In anderen Worten: Die Polizei filmt und zeichnet die Menschen