Verwaltungsgericht Hannover: Videoüberwachung in Wettbüros stellt Datenschutzverstoß dar
Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 10.10.2023 (Aktenzeichen: 10 A 3472/20) festgestellt, dass Videoüberwachung in einem Wettbüro in der Regel gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt. Kläger war der Inhaber eines Wettbüros, der ein eine größere Zahl von Filialen betreibt.In einer der Filialen lies der Betreiber alle Räumlichkeiten mittels Videokameras überwachen. Dafür gab der Kläger allgemeine präventive Gründe an: