Verwaltungsgericht Mainz: Betreiber von Videoüberwachungskameras sind gegenüber den Datenschutz-Aufsichtsbehörden auskunftspflichtig
Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Urteil vom 09.05.2019 (Aktenzeichen: 1 K 760/18.MZ) entschieden, dass die Verhängung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 € durch den Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz wegen Nichtbeantwortung eines Fragenkatalogs zur Videoüberwachung angemessen ist. Die Vorgeschichte: Die Klägerin betreibt ein Tanzlokal, in dem neben erotischen Tanzvorführungen auch andere sexuelle Dienstleistungen erbracht werden. An der Außenfassade des Lokals, im