Schadensersatz für in WhatsApp-Gruppe geteilte Arzt-Diagnosen

Petra/ Juli 22, 2026/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe in einem Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, muss sie diesem Schadensersatz zahlen. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg am 22.05.2026 (Aktenzeichen 1 Ca 1741/25). Der Kläger war als Arzt in Weiterbildung in einer Klinik beschäftigt. Die Beklagte ist dort Stationsärztin. Es existierte eine WhatsApp-Chatgruppe von mehreren Ärzten, in der die Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienstübernahmen abgesprochen wurden.

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