Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Nutzung einer DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung

Gesunde_daten/ September 24, 2025/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.08.2025 (Aktenzeichen: 2 BvR 530/25) eine gerichtliche Anordnung zum Speichern von DNA-Daten wegen unzureichender Gefahrenprognose und Sachaufklärung aufgehoben und damit einen Wegweiser zur Durchsetzung von Grundrechten bei der Strafverfolgung mithilfe von DNA-Proben aufgestellt. Es betont in seiner Entscheidung: „Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch Art. 2 Abs. 1

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