Gen-ethische Netzwerk Berlin veröffentlicht Rechtsberatungsbroschüre „Der polizeiliche Zugriff auf DNA-Daten: Strategien der Gegenwehr“
Nur die wenigsten Menschen dürften ausreichend informiert sein über ihre Rechte in Bezug auf DNA-Entnahme und -Speicherung durch die Polizei. Und was die meisten zu wissen meinen dürften als Informationsquelle diverse Fernseh-Krimis sein.
In den Jahren 2011/2012 hatte das Gen-ethische Netzwerk Berlin e.V. erstmals eine Kampagne „Finger weg von meiner DNA“ zur rechtlichen und sonstigen Beratung in Bezug auf polizeiliche DNA-Entnahme und -Speicherung entwickelt. In den letzten Jahren sind durch Änderungen in den Polizeigesetzen des Bundes und der meisten Länder rechtliche Veränderungen auch im Bezug auf DNA-Analysen eingetreten. So wurde z. B. trotz großen Protesten der Zivilgesellschaft das neue Bayerische Polizeigesetz verabschiedet. Es erlaubt unter anderem erstmals die Bestimmung einer vermeintlichen „biogeografischen Herkunft“ und von äußeren Merkmalen von Verdächtigen anhand von DNA-Spuren. Auf Bundesebene ist seit 2017 die Suche nach Verwandten bei DNA-Reihenuntersuchungen erlaubt.
In einer neu aufgelegten kostenlosen Broschüre hat das Gen-ethische Netzwerk Berlin e.V. jetzt Antworten u. a. zu folgenden Fragen gegeben:
- Was tun, wenn die Polizei eine Speichelprobe verlangt, um DNA zu analysieren?
- Was, wenn ein DNA-Profil schon in der DNA-Datenbank des BKA gespeichert ist?
- Und was bei einer Einladung zu einem Massengentests, einer so genannten DNA-Reihenuntersuchung?