Elektronische Patientenakten (ePA) und Telematik 2.0 – Mitschnitt der Online-Veranstaltung am 25. März veröffentlicht
Seit dem 01. 01.2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, allen Versicherten auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Die Werbung dafür hat bei allen Krankenkassen begonnen. In Wirklichkeit ist diese Patientenakte derzeit eine Luftnummer. In sie können derzeit Ärzte weder schreiben, noch sie lesen. Einzig die Patientinnen und Patienten sollen eigene Gesundheitsinformationen darin speichern.
Gleichzeitig steht die nächste technische Generation angeblich in den Startlöchern. Die Gematik, die staatliche Betriebsgesellschaft des deutschen Gesundheits-Datennetzes, propagiert die “Telematik 2.0“, die ohne Konnektoren und Gesundheitskarten funktionieren soll. In diese Richtung geht auch der Regierungsentwurf zum “Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)” aus dem Hause Spahn.
Der Jurist und Datenschutzberater Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins “Patientenrechte und Datenschutz e.V.” hat zu diesen Themen informiert und Fragen beantwortet.
Der Mitschnitt der Veranstaltung (Dauer: 1:28:57 Std.) kann hier angesehen / angehört werden.
Zwei „Momentaufnahmen“ des Vortrags: