Enttäuschend! Hessischer Informationsfreiheitsbeauftragter segnet restriktive Kostenregelungen bei kommunalen Informationsfreiheitssatzungen ab
Am 01.01.2023 trat die kommunale Informationsfreiheitssatzung der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden in Kraft. Ein an sozialpolitischen Fragestellungen interessierter Bürger wollte die neu gewonnene Möglichkeit nutzen, sich Informationen zu verschaffen. In einer E-Mail an die Leitung des kommunalen Jobcenters der Stadt Wiesbaden beantragte er „mir sämtliche Arbeits- bzw. Dienstanweisungen des kommunalen Jobcenters der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Bearbeitung von Anträgen und sonstigen