Die neueste Schnapsidee: “Verpflichtende Datenspenden” bei Gesundheits- und Behandlungsdaten

Gesunde_daten/ Dezember 19, 2018/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Prof. Josef Hecken ist Vorsitzender des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA – oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) . Er sprach sich beim Fraktions­kongress Zukunft E-Health der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 12.12.2018 für eine verpflichtende Datenspende von Gesundheits- und Behandlungsdaten aus. Ärzteblatt.de zitiert Prof. Hecken in einem Beitrag vom 18.12.2018 wie folgt: “Hecken sieht vor allem bei

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35. Chaos Communication Congress in Leipzig: “All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us”

Gesunde_daten/ Dezember 18, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Martin Tschirsich, der wesentlich an der Ausarbeitung der Studie “Schwachstellen in Gesundheits-App Vivy“ beteiligt war, wird am 27.12.2018 in Leipzig einen Vortrag halten. In der Ankündigung seines Beitrags schreibt er: “In diesem Vortrag zeige ich an fünf konkreten Beispielen, welche fahrlässigen Entscheidungen die Online-Plattformen und Apps der Anbieter aus dem Bereich Gesundheitsakte und Telemedizin so angreifbar machen und demonstriere, wie einfach

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Der feuchte Traum eines CDU-Gesundheitspolitikers: “Datenspender – die Organspender des 21. Jahrhunderts”

Gesunde_daten/ Dezember 13, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Tino Sorge, Mitglied des Bundestags und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung & Gesundheitswirtschaft (nicht Gesundheitswesen) hat am 10.12.2018 ein Positionspapier vorgelegt unter dem Titel “Datenspender könnten die Organspender des 21. Jahrhunderts werden”. Herr Sorge macht sich darin zum Sachwalter privatwirtschaftlicher Interessen, wenn er fordert, “die Wirtschaft bei politischen Entscheidungsprozessen enger mit einbinden” bei der “Ausgestaltung einer Datenautobahn oder einer Gesundheitsakte”.

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Ohne Telematik-Infrastruktur und “Cloud”: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 4, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Wilfried Deiß,Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, ist seit vielen Jahren ein profilierter Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und der damit verbundenen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Auf seiner Homepage erklärt er unmissverständlich: “eGK = Elektronische Gesundheitskarte / Telematikinfrastruktur: Wir wollen wegen Datenschutz/ Arztgeheimnis KEINE Online-Anbindung des Praxis-Netzwerkes und keine DAUERHAFTE Speicherung von Patientendaten in einem bundesweiten Datennetzwerk/ Cloud“. Auf

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Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die “beste” elektronische Gesundheitsakte ein

Datenschutzrheinmain/ Dezember 1, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Auf ihrer Homepage teilt die Siemens-SBK mit: “Am 17.9.2018 ging für viele Versicherte die elektronische Gesundheitsakte Vivy an den Start. Auch wir als SBK glauben an das Konzept der digitalen Gesundheitsakte. Jedoch haben wir uns bewusst dazu entschieden, noch nicht bei diesem ersten Schwung mit dabei zu sein. Wir befinden uns noch in Gesprächen mit dem Anbieter, um unseren Kunden

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Verbraucherzentrale lehnt die Idee eines „Dateneigentums“ ab – auch und besonders im Gesundheitswesen

Datenschutzrheinmain/ November 27, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Seit einigen Jahren geistern zwei Begriffe durch politische Debatten zum Datenschutz – das sogenannte Dateneigentum und die Datensouveränität. Erstmals in größerem Stil bekannt wurde das Thema Eigentum an Daten im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen darum, wem die Daten gehören, die moderne Kraftfahrzeuge erfassen und speichern. So sprach sich z. B. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in diesem Zusammenhang „für eine einheitliche

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Verantwortungsbewusster Umgang mit Patientendaten? – Computervirus legt Krankenhaus in Fürstenfeldbruck lahm

Datenschutzrheinmain/ November 22, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Das Klinikum Fürstenfeldbruck war mehr als eine Woche durch einen Computervirus in weiten Bereichen lahmgelegt. Schadensbegrenzung der besonderen Art: Nachdem tagelang keinerlei Information über Art und Ausmaß des Abgriffs auf der Homepage des Klinikums zu finden war, erschien dort am 20.11.2018 folgende Meldung: Quelle: Homepage des Klinikums Fürstenfeldbruck Die Ärzte Zeitung online vom 22.11.2018 kommentiert diese Art von Nicht-Information  zu

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Datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen (“Apps”) in Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen durch das Bundesversicherungsamt

Datenschutzrheinmain/ November 21, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Das Bundesversicherungsamt (BVA) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Es hat bereits am 20.01.2017 alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (dazu zählen auch bundesweit tätige Krankenkassen) per E-Mail seine  datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen (“Apps”) zukommen lassen. Da diese Bewertung dem Großteil der ca. 70 Mio. Menschen in Deutschland, die

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Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO

Datenschutzrheinmain/ November 19, 2018/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Ein Mensch aus der Region Rhein Main informierte die Redaktion dieser Homepage  über eine Anfrage zu diesem Thema an den Datenschutzbeauftragten der Uniklinik Frankfurt und die Antwort darauf. Sie unterscheidet sich wohltuend von hier vorliegenden Berichten aus Arztpraxen (Beispiel 1, Beispiel 2). Die Anfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Behandlungstermin in der Allergie-Ambulanz im 2. Stock des Gebäudes

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