Stoppt das vom Bundesinnenministerium geplante Register von Personen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen, um Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern
Am 01.01.1981 trat das Transsexuellengesetz (TSG) in Kraft. Es regelte, unter welchen Voraussetzungen Menschen, deren Geschlechtseintrag nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht, den Geschlechtseintrag („große Lösung“) oder die Vornamen („kleine Lösung“) ändern konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Folge in mehreren Entscheidungen Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt; u. a. weil es als Voraussetzungen für Änderungen die Voraussetzungen der Ehelosigkeit, die Verpflichtung