Wiesbaden: Die Gefahrenabwehrverordnung und das Persönlichkeitsrecht – eine (noch nicht beantwortete) Anfrage an den Wiesbadener Oberbürgermeister

CCTV-NeinDanke/ Mai 4, 2019/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Seit dem 01.01.2019 gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt eine “Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet“. Die Polizei kann auf dieser Grundlage Menschen, die sich in diesem Gebiet aufhalten, auch ohne Anlass durchsuchen. Die Definition von “Waffen und waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen” in § 3 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung erscheint darüber hinaus unbestimmt und ausufernd: “Waffenähnliche gefährliche Gegenstände… sind: a. Messer jeglicher Art, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterliegen, b. Schraubendreher, Hämmer und metallene oder scharfkantige oder spitze Gegenstände, welche als Schlag-, Stich- oder Wurfwaffe eingesetzt werden können, c. Knüppel, Holzstiele und Baseballschläger, d. Äxte und Beile, e. Handschuhe mit harten Füllungen.” Ausgenommen von diesem Verbot sind z. B. “die Verwendung von Essbesteck im Sinne § 3 Abs. 2 Buchstabe a. im Rahmen eines gastronomischen Betriebes…” (§ 4 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung).

Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main stellen anlasslose Personenkontrollen (d. h. Kontrollen, ohne dass vorher „Waffen oder waffenähnliche gefährliiche Gegenstände“ gezeigt und eingesetzt wurden) für die davon betroffenen Menschen einen massiven Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht und in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. In einem Offenen Brief vom 03.04.2019 an den Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) und an die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung hat die Gruppe daher um Auskunft zu Fakten und Bewegründen, die den Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung veranlasst haben, die Gefahrenabwehrverordnung in Kraft zu setzen. Auch die Kandidat*innen für die Neuwahl des OB wurden Mitte April mit dem Schreiben konfrontiert. Der Kandidat der SPD und die Kandidatin der Grünen schweigen sich ebenso aus wie der (noch) Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich. Lediglich die Kandidaten der CDU und der FDP haben Stellung genommen.

Die Fraktion Linke & Piraten in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung hat die Fragen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main aus dem Schreiben an OB Gerich aufgegriffen und für die nächste Sitzung des Revisionsausschusses der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung am 30.04.2019 einen Antrag eingebracht, in dem diese Fragen erneut gestellt werden.

Bleibt zu hoffen, dass der Wiesbadener Oberbürgermeister und der Magistrat dadurch gezwungen werden, sich den Fragen zu stellen und diese auch zu beantworten.

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