Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig

Datenschutzrheinmain/ September 20, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 3Kommentare

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 20.09.2022 entschieden, dass die in Deutschland normierte Speicherpflicht in § 176 Telekommunikationsgesetz (TKG) rechtswidrig ist. In einer Pressemitteilung vom 20.09.2022 teilt der EuGH mit: „Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Zur

Weiterlesen