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Datenschutz vs. Arbeitsrecht
18. Oktober 2018 @ 18:00 - 20:00
die gerichtliche Verwertung von Kameraaufnahmen eines Arbeitnehmers zulässig gemäß BAG
– ein praxisnahes und arbeitgeberfreundliches Urteil, findet Dr. Philipp Wiesenecker, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei GvW Graf von Westphalen.
– Nachholbedarf einzelner Senate des BAG im geltenden Datenschutzrecht hingegen sieht Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und damit anerkannter Fachmann für Datenschutz.