Eine Transparenzsatzung für Frankfurt…

Transparenz/ Oktober 19, 2021/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

…fordert die Fraktion DIE FRAKTION (bestehend aus Stadtverordneten der PARTEI und der PIRATEN) in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung mit einem Antrag vom 23.09.2021.

Der Antrag nimmt Bezug auf das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), das kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausschließt (§ 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG), es sein denn, sie beschließen selbst eine Informationsfreiheitssatzung für ihre jeweilige Körperschaft.

Im Antrag wird gefordert: Der Magistrat wird mit der Überarbeitung der im Rahmen der Vorlage M 58/2012 unter dem Titel ‚Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz‘ erlassenen Informationsfreiheitssatzung, die zwischen dem 1.5.2012 und 1.5.2014 in Kraft war, beauftragt. Der Magistrat legt am Ende des Überarbeitungsprozesses der Stadtverordnetenversammlung einen aktualisierten, an den durch das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz neuen rechtlichen Rahmen angepassten Entwurf einer Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main zur Diskussion in den Fachausschüssen sowie anschließenden Beschlussfassung vor.“

Inhaltlich ist der Antrag weitestgehend identisch mit einem Antrag der Fraktion DIE FRAKTION aus der letzten Wahlperiode, der am 09.03.2020 gestellt wurde und am 02.07.2020 von einer Mehrheit, bestehend aus den Stadtverordneten von CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF, abgelehnt wurde.

So sehr dieser erneute Antrag zu begrüßen ist, lässt er aber eine kritische Auseinandersetzung mit den gravierenden Mängeln der von 2012 – 2014 geltenden Frankfurter Informationsfreiheitssatzung vermissen.


Von der Möglichkeit, kommunale Informations- oder Transparenzsatzungen zu erlassen, hat bisher nur eine verschwindenden Minderheit der kommunalen Körperschaften in Hessen Gebrauch gemacht, wie der Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht für 2020 (dort S. 260) feststellt:


Nach Recherchen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main verfügen auch die Städte Alsfeld, Bad Soden a. Ts., Maintal, Neu-Isenburg und Offenbach sowie der Landkreis Waldeck-Frankenberg über kommunale Informationsfreiheitssatzungen.

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