Die Hessische Polizei weitet die Videoüberwachung durch sogenannte „Body-Cams“ aus – Datenschützer mahnen zur Zurückhaltung.
Nach einigen Medienberichten zu Folge, z.B.: http://www1.wdr.de/themen/panorama/bodycampolizei100_lpic-2_lupe-true.html weitet seit heute (Freitag, 2.5.2014) die Hessische Polizei in Frankfurt am Main und in Offenbach ihre Videoüberwachung durch Kameras aus, die am Körper des/ der PolizistIn getragen wird – daher „Body-Cam“. Rechtgrundlage hierfür ist der § 14 (6) des Hessischen Polizeigesetzes (HSOG). Hiernach ist eine solche Überwachung nur in solchen Brennpunkten zulässig, in